Bamberg 02.12.2024 – Der Bürgerverein Bamberg Ost nimmt nach sorgfältiger Abstimmung mit dem Vorstand und dem Vereinsausschuss gegenüber der Stadt Bamberg wie folgt Stellung:
Der Bürgerverein Bamberg Ost setzt weiterhin auf die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Freistaat Bayern, das Ankerzentrum zum 31.12.2025 unwiderruflich zu schließen. Der Bamberger Osten war in den fast letzten zehn Jahren durch das Ankerzentrum, welches im Jahr 2023 bis zu rund 2.500 geflüchtete Menschen beherbergte, überproportional belastet.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass in Anlehnung an den Sozialcluster die Sozialräume Volkspark (8), Bamberg Ost/Lagarde (3) und Gereuth/Südflur (16) von der dezentralen Unterbringung ausgeschlossen werden. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass der Sozialraum Starkenfeld/Malerviertel (12) mit einem Sozialstatus von -3 (eher negativ) nicht ausgenommen ist. Obwohl es dort keine Potenzialflächen gibt, befinden sich dort Gebäude der Stadtbau GmbH Bamberg. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass eine mögliche Aufnahme von geflüchteten Familien in diesem Gebiet zu einer weiteren, nicht mehr tragbaren Belastung des Schulsprengels der Rupprecht-Grundschule und der Kitas führen würde.
Potenzialfläche Nr. 13 – Moosstraße (unbebaute Fläche „Metalluk-Gelände)
Diese Fläche liegt im Bereich von Bamberg Ost (nicht Wunderburg) und im Schulsprengel der Rupprecht-Grundschule. Dies widerspricht dem Ausschluss der Sozialräume. Auch hinsichtlich der möglichen weiteren Belastung der Rupprecht-Grundschule und der Kitas sehen wir diesen Standort kritisch.
Potenzialfläche Nr. 7 – Stauffenbergstraße (Grünfläche unter der Hochspannungsleitung)
Diese Fläche wird seitens des Bürgervereins Bamberg Ost im Hinblick auf den künftigen Schulverbund Rupprechtschule – Heidelsteigschule – Kunigundenschule – der bereits jetzt überproportional belastet ist – als kritisch betrachtet, falls in diesem Bereich Familien mit Grundschulkindern angesiedelt werden sollten.
Grundsätzlich empfehlen wir, Immobilienlösungen vor Containerlösungen zu bevorzugen, soweit dies möglich und planbar ist. Bei der Gesamtplanung und einer sozialgerechten Betrachtung bitten wir zudem, die Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich des Migrationsanteils in den Schulklassen und der Klassenstärken zu berücksichtigen.